Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Verwaltungen: Der WEG-Verwalter betreut das Gemeinschaftseigentum, für Mieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Reparaturen in der Wohnung ist der Eigentümer selbst zuständig. Genau das übernehmen wir als Wohnungsverwaltung – rechtlich die Sondereigentumsverwaltung.
Wir vertreten Sie zusätzlich in der Eigentümerversammlung, prüfen Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan und rechnen die umlagefähigen Kosten korrekt an Ihren Mieter weiter. Sie sehen alles im Mandantenportal – von jedem Ort der Welt.