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Wohnungsverwaltung – ImmoService365
Eigentumswohnung · Vermietung · WEG-Vertretung

Wohnungsverwaltung
für vermietete Eigentumswohnungen.

Wohnungsverwaltung

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Haus. Um Ihre Wohnung kümmert sich niemand – außer Sie beauftragen uns.

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Verwaltungen: Der WEG-Verwalter betreut das Gemeinschaftseigentum, für Mieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Reparaturen in der Wohnung ist der Eigentümer selbst zuständig. Genau das übernehmen wir als Wohnungsverwaltung – rechtlich die Sondereigentumsverwaltung.

Wir vertreten Sie zusätzlich in der Eigentümerversammlung, prüfen Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan und rechnen die umlagefähigen Kosten korrekt an Ihren Mieter weiter. Sie sehen alles im Mandantenportal – von jedem Ort der Welt.

Leistungsumfang

Was wir leisten.

Mieter

Mieterbetreuung

  • Vermietung & Mieterauswahl
  • Mietvertrag, Übergabe, Kaution
  • Ansprechpartner für den Mieter
Geld

Abrechnung

  • Mieteinzug & Mahnwesen
  • Nebenkostenabrechnung aus dem Hausgeld
  • Quartalsbericht für den Steuerberater
WEG

Vertretung

  • Teilnahme an der Versammlung
  • Prüfung von Abrechnung & Wirtschaftsplan
  • Stimmrecht nach Ihrer Weisung
Technik

Instandhaltung

  • Reparaturen in der Wohnung
  • Handwerker vor Ort
  • Modernisierung bei Mieterwechsel
Für wen

Wohnungsverwaltung lohnt sich besonders in diesen Fällen.

  • Sie wohnen nicht am Ort der Wohnung – in einer anderen Stadt oder im Ausland. Jeder Mieterwechsel, jede Reparatur wird sonst zur Reise.
  • Sie haben die Wohnung geerbt und wollen vermieten statt verkaufen – oft als Erbengemeinschaft mit mehreren Entscheidern.
  • Sie halten mehrere Wohnungen in verschiedenen WEGs und verlieren den Überblick über Abrechnungen, Versammlungen und Fristen.
  • Sie wollen keine Mieterkontakte – weder beim Mahnen noch bei der Kündigung.
Nebenkosten

Die Nebenkostenabrechnung für den Mieter – aus dem Hausgeld richtig gerechnet.

Der häufigste Fehler bei selbstverwalteten Eigentumswohnungen: Der Eigentümer legt das gesamte Hausgeld auf den Mieter um. Zulässig sind nur die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung – nicht Verwaltervergütung, Rücklage, Instandhaltung oder Sonderumlagen. Dazu kommt der richtige Schlüssel aus dem Mietvertrag und die Zwölfmonatsfrist. Wir erstellen die Abrechnung aus der WEG-Jahresabrechnung heraus, fristgerecht und prüfbar. Hintergrund: Ratgeber Nebenkostenabrechnung.

Kosten

Was Wohnungsverwaltung kostet.

Die Wohnungsverwaltung kostet bei uns 20 bis 35 Euro je Wohnung und Monat – abhängig von Stadt und Leistungsumfang, als Festpreis. Die Neuvermietung wird separat nach Festpreis berechnet. Ab fünf Wohnungen gibt es Staffelpreise. Details und Rechner unter Hausverwaltung Kosten; die Leistung im Detail unter Sondereigentumsverwaltung.

FAQ · Wohnungsverwaltung

Häufige Fragen zu
Wohnungsverwaltung.

Die Verwaltung einer einzelnen (meist vermieteten) Eigentumswohnung: Mieter, Mietvertrag, Nebenkosten, Reparaturen in der Wohnung und Vertretung in der WEG. Rechtlich heißt das Sondereigentumsverwaltung.
Nein. Der WEG-Verwalter ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Für Ihre Wohnung und Ihren Mieter brauchen Sie einen eigenen Auftrag.
20 bis 35 Euro je Wohnung und Monat als Festpreis, Neuvermietung separat.
Nein. Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig – aber als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Ja, mit Vollmacht und nach Ihrer Weisung. Wir prüfen vorab Abrechnung und Wirtschaftsplan und berichten nach der Versammlung.
Ja. Alle Dokumente, Abrechnungen und Tickets liegen im Mandantenportal; Vor-Ort-Termine erledigen wir.
Ja – Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag und Übergabe, zum Festpreis.

Wohnungsverwaltung nach Standort

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