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Die WEG-Reform 2020 – das ändert sich für Eigentümer – Ratgeber von ImmoService365
Ratgeber · WEG-Reform 2020

Die WEG-Reform 2020 – das ändert sich für Eigentümer

Zum 1. Dezember 2020 ist die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit Jahrzehnten in Kraft getreten. Wir erklären die wichtigsten Änderungen für Eigentümer und Beiräte.

Einfachere Beschlüsse

Bauliche Veränderungen und Modernisierungen lassen sich seither leichter beschließen. Für die meisten Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen – die früher nötige Allstimmigkeit entfällt in vielen Fällen.

Das erleichtert insbesondere energetische Sanierungen, Barrierefreiheit und den Einbau von Lademöglichkeiten für E-Autos.

Mehr Rechte für Eigentümer

Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf bestimmte privilegierte Maßnahmen wie barrierefreien Umbau, Lademöglichkeiten oder Einbruchschutz. Zudem wurde das Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen gestärkt.

Der zertifizierte Verwalter

Die Reform hat den „zertifizierten Verwalter" eingeführt. Eigentümer können einen Sachkundenachweis verlangen. ImmoService365 erfüllt diese Anforderungen als DDIV-Mitglied mit regelmäßiger Fortbildung. Mehr zur WEG-Verwaltung →

FAQ · WEG-Reform

Häufige Fragen.

Beschlüsse sind einfacher – meist genügt die einfache Mehrheit statt Allstimmigkeit.
Ein Verwalter mit nachgewiesener Sachkunde. Eigentümer können diesen Nachweis verlangen.
Ja. Die Regelungen gelten für alle Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wurde als rechtsfähiger Verband gestärkt und tritt nach außen selbst auf. Beschlüsse über bauliche Veränderungen sind deutlich einfacher geworden, und Eigentümer haben einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter erhalten.
Mit einfacher Mehrheit statt der früheren Allstimmigkeit. Die Kosten tragen grundsätzlich diejenigen, die zugestimmt haben – es sei denn, der Beschluss fällt mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile, dann zahlen alle.
Ja. Jeder Eigentümer kann die Gestattung einer Lademöglichkeit verlangen; die Gemeinschaft entscheidet nur über die Art der Ausführung. Dasselbe gilt für barrierefreien Umbau, Einbruchschutz und Glasfaseranschluss. Die Kosten trägt der Antragsteller.
Eine seit der Reform vorgeschriebene jährliche Übersicht über den Stand der Instandhaltungsrücklage sowie das wesentliche Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft. Er ergänzt die Jahresabrechnung und muss allen Eigentümern zugänglich sein.
Ja. Das frühere Quorum ist entfallen – die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmen beschlussfähig. Zweitversammlungen wegen Beschlussunfähigkeit gehören damit der Vergangenheit an.
Bestandskräftige Altbeschlüsse bleiben wirksam. Die neuen Regeln gelten für Beschlüsse ab Inkrafttreten. In der Praxis ist deshalb die Beschluss-Sammlung entscheidend: Ohne sie lässt sich oft nicht mehr feststellen, was überhaupt gilt.
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