Die WEG-Reform 2020 – das ändert sich für Eigentümer – Ratgeber von ImmoService365
Ratgeber · WEG-Reform 2020

Die WEG-Reform 2020 – das ändert sich für Eigentümer

Zum 1. Dezember 2020 ist die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit Jahrzehnten in Kraft getreten. Wir erklären die wichtigsten Änderungen für Eigentümer und Beiräte.

Einfachere Beschlüsse

Bauliche Veränderungen und Modernisierungen lassen sich seither leichter beschließen. Für die meisten Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen – die früher nötige Allstimmigkeit entfällt in vielen Fällen.

Das erleichtert insbesondere energetische Sanierungen, Barrierefreiheit und den Einbau von Lademöglichkeiten für E-Autos.

Mehr Rechte für Eigentümer

Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf bestimmte privilegierte Maßnahmen wie barrierefreien Umbau, Lademöglichkeiten oder Einbruchschutz. Zudem wurde das Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen gestärkt.

Der zertifizierte Verwalter

Die Reform hat den „zertifizierten Verwalter" eingeführt. Eigentümer können einen Sachkundenachweis verlangen. ImmoService365 erfüllt diese Anforderungen als DDIV-Mitglied mit regelmäßiger Fortbildung. Mehr zur WEG-Verwaltung →

FAQ · WEG-Reform

Häufige Fragen.

Beschlüsse sind einfacher – meist genügt die einfache Mehrheit statt Allstimmigkeit.
Ein Verwalter mit nachgewiesener Sachkunde. Eigentümer können diesen Nachweis verlangen.
Ja. Die Regelungen gelten für alle Wohnungseigentümergemeinschaften.
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