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Hausverwalter wechseln – ImmoService365
Anleitung · Fristen · Übergabe

So wechseln Sie
Ihren Verwalter.

Verwalterwechsel

Den Hausverwalter zu wechseln ist einfacher, als die meisten Eigentümer und Beiräte denken – der Ablauf ist klar geregelt.

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – mit Mustertexten, Fristenkalender und einer ehrlichen Einschätzung, ob ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist. Die Vorprüfung ist kostenfrei.

Den größten Teil der Arbeit übernehmen wir: vom Beschlussvorschlag für die Versammlung bis zur Abstimmung mit dem Altverwalter.

WEG-Verwalter wechseln

In drei Schritten
zum neuen Verwalter.

Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft läuft der Wechsel über einen Beschluss der Eigentümerversammlung – seit der WEG-Reform 2020 genügt die einfache Mehrheit.

01

Bestandsaufnahme

Wir prüfen Vertrag, Abrechnungen und Beschluss-Sammlung – kostenfrei. Sie wissen danach, ob sich der Aufwand lohnt.

02

Beschluss in der ETV

Wir liefern den präsentationsfertigen Beschlussvorschlag inkl. Mustervertrag. Einfache Mehrheit genügt.

03

Vertrag & Übergabe

Wir koordinieren die Übergabe vom Altverwalter: Buchhaltung, Treuhandkonto, Dokumente. Sie spüren den Wechsel kaum.

04

Laufender Betrieb

Ihr digitales Portal ist eingerichtet, Ihr fester Ansprechpartner steht bereit. Der Alltag läuft.

Checkliste

Vor dem Wechsel prüfen

  • Verwaltervertrag · Laufzeit & Kündigungsfrist
  • Letzte Abrechnungen · Vollständigkeit & Plausibilität
  • Beschluss-Sammlung · aktuell und nachvollziehbar?
  • Beirat einbinden · gemeinsame Bestandsaufnahme
Mietverwaltung

Als Einzeleigentümer

  • Wechsel per einfacher Kündigung zur Frist
  • Wir übernehmen die Mieter-Kommunikation
  • Übergabe der Buchhaltung
  • Portal-Einrichtung in 2 – 8 Wochen
Kostenfrei

Vorprüfung Ihrer aktuellen Verwaltung.

Zeigen Sie uns Ihre letzten Abrechnungen – wir sagen Ihnen ehrlich, wo Verbesserungspotenzial liegt und ob sich ein Wechsel lohnt. Schnellcheck starten →

Häufige Fragen

FAQ

Bei der WEG rechnen wir mit 3 bis 6 Monaten von Beschluss bis vollständiger Übergabe. Bei Mietverwaltung typisch 2 bis 8 Wochen.
Unsere Vorprüfung und Beratung ist kostenfrei. Der laufende Verwaltervertrag startet zum vereinbarten Übergabedatum.
Die Rücklage gehört der WEG, nicht dem Verwalter. Wir übernehmen die Konten als bevollmächtigte Treuhänder – ohne Eigentumserwerb.
Bei wichtigem Grund (z.B. grobe Pflichtverletzung) ja. Wir prüfen die Lage kostenfrei und ehrlich.
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung genügt – sowohl für die Abberufung des bisherigen als auch für die Bestellung des neuen Verwalters. Ein Quorum gibt es seit der WEG-Reform nicht mehr.
Nein. Seit der Reform kann der Verwalter jederzeit ohne wichtigen Grund abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Alle die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen: Teilungserklärung, Beschluss-Sammlung, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Verträge, Belege, Bankunterlagen und Objektdokumentation. Die Herausgabepflicht ist notfalls gerichtlich durchsetzbar.
Der Wechsel selbst ist kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn der Altverwalter die Herausgabe verweigert und anwaltliche oder gerichtliche Schritte nötig werden – das ist die Ausnahme.
Von Beschluss bis vollständiger Übernahme meist acht bis zwölf Wochen. Der längste Abschnitt ist die Unterlagenherausgabe, nicht die Einarbeitung. Bei großen Gemeinschaften planen wir bewusst drei Monate ein.
Wir setzen die Herausgabe mit Fristsetzung durch und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein. Parallel rekonstruieren wir, was rekonstruierbar ist – Grundbuchdaten, Kontoauszüge, Versicherungsverträge – damit die Verwaltung nicht stillsteht.

Wenn der Wechsel nicht gelingt

Beratung

Reden Sie
mit uns.

Unverbindlich, kostenfrei und innerhalb eines Werktages.