Hausverwalter wechseln – ImmoService365
Anleitung · Fristen · Übergabe

So wechseln Sie
Ihren Verwalter.

Verwalterwechsel

Einfacher, als die meisten Eigentümer und Beiräte denken.

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – mit Mustertexten, Fristenkalender und einer ehrlichen Einschätzung, ob ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist. Die Vorprüfung ist kostenfrei.

Den größten Teil der Arbeit übernehmen wir: vom Beschlussvorschlag für die Versammlung bis zur Abstimmung mit dem Altverwalter.

WEG-Verwalter wechseln

In drei Schritten
zum neuen Verwalter.

Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft läuft der Wechsel über einen Beschluss der Eigentümerversammlung – seit der WEG-Reform 2020 genügt die einfache Mehrheit.

01

Bestandsaufnahme

Wir prüfen Vertrag, Abrechnungen und Beschluss-Sammlung – kostenfrei. Sie wissen danach, ob sich der Aufwand lohnt.

02

Beschluss in der ETV

Wir liefern den präsentationsfertigen Beschlussvorschlag inkl. Mustervertrag. Einfache Mehrheit genügt.

03

Vertrag & Übergabe

Wir koordinieren die Übergabe vom Altverwalter: Buchhaltung, Treuhandkonto, Dokumente. Sie spüren den Wechsel kaum.

04

Laufender Betrieb

Ihr digitales Portal ist eingerichtet, Ihr fester Ansprechpartner steht bereit. Der Alltag läuft.

Checkliste

Vor dem Wechsel prüfen

  • Verwaltervertrag · Laufzeit & Kündigungsfrist
  • Letzte Abrechnungen · Vollständigkeit & Plausibilität
  • Beschluss-Sammlung · aktuell und nachvollziehbar?
  • Beirat einbinden · gemeinsame Bestandsaufnahme
Mietverwaltung

Als Einzeleigentümer

  • Wechsel per einfacher Kündigung zur Frist
  • Wir übernehmen die Mieter-Kommunikation
  • Übergabe der Buchhaltung
  • Portal-Einrichtung in 2 – 8 Wochen
Kostenfrei

Vorprüfung Ihrer aktuellen Verwaltung.

Zeigen Sie uns Ihre letzten Abrechnungen – wir sagen Ihnen ehrlich, wo Verbesserungspotenzial liegt und ob sich ein Wechsel lohnt. Schnellcheck starten →

Häufige Fragen

FAQ

Bei der WEG rechnen wir mit 3 bis 6 Monaten von Beschluss bis vollständiger Übergabe. Bei Mietverwaltung typisch 2 bis 8 Wochen.
Unsere Vorprüfung und Beratung ist kostenfrei. Der laufende Verwaltervertrag startet zum vereinbarten Übergabedatum.
Die Rücklage gehört der WEG, nicht dem Verwalter. Wir übernehmen die Konten als bevollmächtigte Treuhänder – ohne Eigentumserwerb.
Bei wichtigem Grund (z.B. grobe Pflichtverletzung) ja. Wir prüfen die Lage kostenfrei und ehrlich.
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