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WEG ohne Verwalter – was jetzt zu tun ist
Rechtslage · Handlungsmöglichkeiten · Wege heraus

Kein Verwalter
für Ihre WEG?

Verwalterlose WEG

Sie sind nicht der einzige Fall – und es gibt Wege heraus.

Immer mehr Eigentümergemeinschaften finden keinen Verwalter. Betroffen sind vor allem kleine Objekte, Gemeinschaften mit Sanierungsstau und solche mit bekannten Konflikten.

Diese Seite erklärt, was rechtlich gilt, welche Auswege es gibt, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Chancen auf eine Zusage verbessern. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei – auch dann, wenn wir am Ende selbst absagen müssen.

Rechtslage

Was gilt, wenn
kein Verwalter da ist.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch ohne bestellten Verwalter handlungsfähig. Sie kann Beschlüsse fassen, Konten führen und Verträge schließen. Die Vertretung nach außen übernehmen dann die Eigentümer gemeinschaftlich, was in der Praxis schwerfällig ist.

Ihr Anspruch auf einen Verwalter

Jeder einzelne Eigentümer kann die Bestellung eines Verwalters verlangen. Das ist ein individueller Anspruch – die Mehrheit kann ihn nicht dauerhaft blockieren. Verweigert die Gemeinschaft die Bestellung, lässt sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Der zertifizierte Verwalter

Seit der WEG-Reform können Eigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird – also jemand, der vor der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung über rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen abgelegt hat. Für bestehende Verwalterverhältnisse gelten Übergangsregelungen.

Wenn gar nichts geht: der Notverwalter

Findet sich niemand und ist die Gemeinschaft handlungsunfähig, kann das Gericht auf Antrag eines Eigentümers einen Verwalter bestellen. Das ist der letzte Weg, aber er existiert. Wie das abläuft, erklären wir auf der Seite zum Notverwalter.

Praxis

So bekommen Sie
eine Zusage.

Aus unserer Erfahrung mit Übernahmeanfragen: Diese vier Punkte entscheiden darüber, ob eine Verwaltung zusagt oder abwinkt.

1

Unterlagen vorbereiten

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Letzte zwei Jahresabrechnungen
  • Aktuelle Kontostände und Rücklagenhöhe
2

Probleme offen nennen

  • Zahlungsrückstände einzelner Eigentümer
  • Laufende Streitigkeiten oder Verfahren
  • Bekannter Instandhaltungsstau
3

Realistische Erwartung

  • Kleine WEGs kosten pro Einheit mehr
  • Aufarbeitung im ersten Jahr braucht Zeit
  • Nicht jede Verwaltung fährt jede Strecke
4

Beschluss vorbereiten

  • Beschlussvorlage vorab besorgen
  • Termin für die Versammlung setzen
  • Ansprechpartner in der Gemeinschaft benennen
FAQ · Ohne Verwalter

Häufige Fragen zur
verwalterlosen Gemeinschaft.

Nicht zwingend. Das Gesetz schreibt keine Verwalterbestellung vor. Aber jeder einzelne Eigentümer hat einen Anspruch darauf, dass ein Verwalter bestellt wird – verlangt eine Partei es, muss die Gemeinschaft handeln. Zudem kann die Gemeinschaftsordnung die Bestellung verbindlich vorschreiben.
Zunächst nichts Formales – die Gemeinschaft bleibt handlungsfähig und kann selbst verwalten. Problematisch wird es, wenn Beschlüsse umgesetzt, Konten geführt oder Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden müssen und niemand vertretungsberechtigt ist. Dann kommt die gerichtliche Bestellung eines Notverwalters in Betracht.
In aller Regel aus drei Gründen: zu wenige Einheiten, ungeklärte Unterlagenlage oder bekannte Konflikte in der Gemeinschaft. Fachkräftemangel verstärkt das – wer ausgelastet ist, nimmt die aufwendigen Fälle nicht mehr an.
Unterlagen zusammenstellen, bevor Sie anfragen: Teilungserklärung, letzte Abrechnungen, Kontostände, Protokolle. Und offen sagen, wenn es Streit oder Zahlungsrückstände gibt. Verschwiegene Probleme führen zur Absage nach zwei Wochen – genannte Probleme lassen sich einpreisen.
Häufig ja. Ein neutraler Dritter ist oft genau das, was eine festgefahrene Gemeinschaft braucht. Wir sagen aber vorher, was wir leisten können und was nicht: Wir führen die Verwaltung sachlich und rechtssicher – eine Mediation zwischen zerstrittenen Nachbarn ersetzt das nicht.
Nach Beschluss und Vertragsschluss in der Regel vier bis acht Wochen. Länger wird es, wenn Unterlagen fehlen und erst rekonstruiert werden müssen – das kann bei lange selbstverwalteten Gemeinschaften einige Monate in Anspruch nehmen.

Weiterführend

Schon Absagen kassiert?

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir übernehmen können – und was Ihre Gemeinschaft sonst tun kann.