Berlin · Leipzig · Magdeburg · Potsdam · Dessau
WEG-Verwaltung für kleine Eigentümergemeinschaften
Ab 4 Einheiten · Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin

Wir verwalten auch
kleine Gemeinschaften.

Kleine WEG

Vier Einheiten sind für uns kein Sonderfall.

Viele Verwaltungen nehmen kleine Gemeinschaften nicht mehr an. Der Grund ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar: Der Aufwand für Versammlung, Abrechnung und Beschluss-Sammlung fällt bei vier Einheiten fast genauso an wie bei vierzig.

Wir haben unsere Abläufe darauf eingerichtet – standardisierte Abrechnung, digitale Belegablage, gebündelte Handwerkertouren. Damit trägt sich auch ein kleines Objekt, ohne dass die Betreuung darunter leidet.

Ab vier Einheiten in Sachsen-Anhalt und Sachsen, ab acht in Berlin.

Was enthalten ist

Voller Leistungsumfang,
auch bei vier Parteien.

Kleine Gemeinschaften bekommen bei uns keinen reduzierten Vertrag. Der Unterschied liegt in der Abrechnungsform, nicht im Leistungsumfang.

Kaufmännisch

Abrechnung & Planung

  • Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr
  • Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung je Einheit
  • Vermögensbericht nach aktueller WEG-Rechtslage
Rechtlich

Versammlung & Beschlüsse

  • Einladung mit dreiwöchiger Frist
  • Durchführung auch ohne Beirat
  • Führung der Beschluss-Sammlung
Technisch

Objekt & Instandhaltung

  • Handwerkerkoordination
  • Rücklagenplanung nach Bauteil-Restnutzungsdauer
  • Schadensabwicklung mit der Versicherung
Digital

Portal

  • Belegeinsicht ohne Terminvereinbarung
  • Alle Dokumente an einer Stelle
  • Auch für auswärtige Eigentümer
Einsatzgebiet

Wo wir kleine
Gemeinschaften übernehmen.

Sachsen-Anhalt

Unser Kerngebiet. Ab vier Einheiten in Zerbst und dem gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld, in Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Köthen, Aken und Magdeburg. Hier sind kleine Gemeinschaften der Regelfall – Häuser mit sechs bis zwölf Wohnungen, oft aus Umwandlungen der neunziger Jahre. Häufigstes Thema ist die Rücklage: Sie wurde über Jahre zu niedrig dotiert, und jetzt steht das Dach an.

Sachsen

In Leipzig und Umgebung ab sechs Einheiten. Typisch sind Gründerzeithäuser mit acht bis zwölf Wohnungen, bei denen Stränge, Elektrik und Balkonanlagen gleichzeitig ans Ende ihrer Nutzungsdauer kommen. Dort ist eine belastbare Mehrjahresplanung wichtiger als die monatliche Verwaltungsgebühr.

Berlin und Brandenburg

In Berlin ab acht Einheiten, in Potsdam und dem Brandenburger Umland ab vier. Der Unterschied ist nicht willkürlich: In Berlin kommen Milieuschutz, Denkmalauflagen und ein aufwendigerer Behördenkontakt hinzu, was den Betreuungsaufwand je Objekt spürbar erhöht. In Potsdam sind kleine Gemeinschaften dagegen typisch, oft in denkmalgeschützten Villen mit vier bis sechs Wohnungen.

Wenn Ihr Ort nicht dabei ist

Fragen Sie trotzdem. Entscheidend ist die Erreichbarkeit von einem unserer Büros aus, nicht die Stadtgrenze. Liegt Ihr Objekt zu weit weg, sagen wir das – und nennen Ihnen nach Möglichkeit eine Alternative in Ihrer Region.

So läuft es ab

Von der Anfrage
zur Übernahme.

Bei kleinen Gemeinschaften ist der Ablauf schlanker als bei großen Anlagen. Meist reichen ein Ortstermin und eine Versammlung.

Schritt 1

Kostenlose Vorprüfung

  • Gespräch am Telefon oder vor Ort
  • Sichtung vorhandener Unterlagen
  • Ehrliche Einschätzung, ob Verwaltung sich lohnt
Schritt 2

Angebot

  • Festpreis, meist als Objektpauschale
  • Fertige Beschlussvorlage für die Versammlung
  • Vertragsentwurf zur Durchsicht
Schritt 3

Beschluss

  • Einfache Mehrheit genügt
  • Wir begleiten die Versammlung auf Wunsch
  • Auch ohne Beirat durchführbar
Schritt 4

Übernahme

  • Unterlagenanforderung, notfalls Rekonstruktion
  • Kontenumstellung ohne Zahlungslücke
  • Portalzugang für alle Eigentümer
FAQ · Kleine Gemeinschaften

Häufige Fragen zur Verwaltung
kleiner Eigentümergemeinschaften.

Ab vier Einheiten – in Sachsen-Anhalt und Sachsen auch darunter, wenn das Objekt in unserem Einsatzgebiet liegt. In Berlin liegt die Grenze bei acht Einheiten, weil dort der Aufwand je Objekt höher ist.
Weil der Aufwand pro Gemeinschaft weitgehend gleich bleibt, unabhängig von der Größe. Versammlung, Jahresabrechnung, Beschluss-Sammlung und Vermögensbericht fallen bei vier Einheiten genauso an wie bei vierzig – nur verteilt sich die Vergütung auf weniger Schultern. Bei angespannter Personallage sortieren größere Verwaltungen deshalb zuerst die kleinen Objekte aus.
Wir rechnen bei kleinen Gemeinschaften meist mit einer Objektpauschale statt pro Einheit, weil der Grundaufwand fix ist. Je Einheit liegt das üblicherweise zwischen 22 und 34 Euro monatlich, in Berlin und Potsdam höher. Der Preis steht vor Vertragsschluss fest.
Formal: Sie bestellen uns per Mehrheitsbeschluss zum Verwalter. Praktisch übernehmen wir Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Vermögensbericht, Versammlung, Beschluss-Sammlung, Zahlungsverkehr und Handwerkerkoordination. Der oft entscheidende Punkt: Konflikte zwischen Nachbarn laufen nicht mehr über eine Partei aus der Gemeinschaft.
Bei kleinen und selbstverwalteten Gemeinschaften ist das eher Regel als Ausnahme. Wir rekonstruieren, was rekonstruierbar ist: Teilungserklärung über das Grundbuchamt, Beschlüsse über vorhandene Protokolle, Abrechnungen aus Kontoauszügen. Das ist Teil der Übernahme und kein Zusatzauftrag.
Rechtlich zwingend nur, wenn die Gemeinschaftsordnung es vorsieht oder ein Eigentümer die Bestellung verlangt – darauf besteht ein Anspruch. Praktisch wird Selbstverwaltung schwierig, sobald größere Maßnahmen anstehen, ein Eigentümer nicht zahlt oder die Gemeinschaft sich uneinig ist.
Bei zwei Einheiten ist die klassische WEG-Verwaltung selten sinnvoll. Meist passt Sondereigentumsverwaltung oder Mietverwaltung besser – wir sagen Ihnen nach Sichtung der Teilungserklärung, welche Form die richtige ist.

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