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Beirats-Paket – Vorlagen für Verwaltungsbeiräte von ImmoService365
Für Verwaltungsbeiräte · Kostenlos

Das Beirats-Paket:
Vorlagen für den Verwalterwechsel.

Vier Dokumente, die ein Beirat braucht, wenn die Gemeinschaft den Verwalter wechseln oder neu bestellen will – rechtssicher formuliert, sofort ausfüllbar, ohne Anmeldung.

Downloads

Vier PDFs, die den Wechsel
vom Beschluss bis zur Übergabe abdecken.

Alle Vorlagen entsprechen dem Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung des WEMoG (seit 1. Dezember 2020). Sie dürfen sie frei verwenden und an Ihre Gemeinschaft weitergeben.

So läuft der Wechsel

In welcher Reihenfolge Sie
die Vorlagen einsetzen.

1. Angebote einholen und vergleichen

Holen Sie mindestens drei Angebote ein und tragen Sie sie in den Vergleichsbogen ein. Entscheidend ist nicht die Grundgebühr, sondern die Summe aus Grundgebühr und Sonderpositionen pro Jahr. Fordern Sie von jedem Anbieter den vollständigen Vertragsentwurf an. Unser Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden – Richtwerte finden Sie im Kosten-Rechner.

2. Versammlung vorbereiten

Setzen Sie den Tagesordnungspunkt aus dem Musterbeschluss auf die Einladung und legen Sie Angebote und Vertragsentwurf bei. Die Einladungsfrist beträgt drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG). Lädt der bisherige Verwalter nicht ein, kann der Beiratsvorsitzende die Versammlung selbst einberufen (§ 24 Abs. 3 WEG).

3. Beschließen

Bestellung und Verwaltervertrag werden getrennt beschlossen, beide mit einfacher Mehrheit. Optional beschließt die Versammlung im selben Termin die Abberufung des bisherigen Verwalters. Alle Beschlüsse kommen in die Beschluss-Sammlung; die Anfechtungsfrist beträgt einen Monat.

4. Abberufung mitteilen

Mit dem Musterschreiben teilt der Beirat dem bisherigen Verwalter Abberufung und Kündigung mit – per Einschreiben, mit Protokollauszug und Übergabe-Checkliste als Anlage. Der Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

5. Übergabe protokollieren

Bei der Übergabe haken Beirat und neuer Verwalter die Checkliste gemeinsam ab. Was fehlt, wird mit Frist nachgefordert. Erst danach werden Kontovollmachten umgeschrieben und Dienstleister informiert. Den vollständigen Ablauf mit Fristen beschreiben wir unter Hausverwalter wechseln.

Übergabe als Service

Wenn Sie uns bestellen, übernehmen wir die Übergabe komplett: Wir fordern die Unterlagen beim Altverwalter an, prüfen die Vollständigkeit und melden Ihnen, was fehlt. Der Beirat muss nur noch unterschreiben.

FAQ · Beirat

Häufige Fragen
von Verwaltungsbeiräten.

Nach ständiger Rechtsprechung sollen den Eigentümern mindestens drei Vergleichsangebote vorliegen, damit die Bestellung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Die Angebote und der Vertragsentwurf gehören mit der Einladung versandt.
Ja. Seit dem 1. Dezember 2020 ist die Abberufung ohne wichtigen Grund durch einfachen Mehrheitsbeschluss möglich (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Höchstens fünf Jahre. Bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens drei Jahre. Eine Wiederbestellung ist frühestens ein Jahr vor Ablauf möglich.
Der ausscheidende Verwalter muss alle Unterlagen der Gemeinschaft herausgeben – Teilungserklärung, Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Verträge, Belege, Schlüssel und Kontovollmachten. Die Übergabe wird protokolliert; fehlende Unterlagen werden mit Frist nachgefordert.
Angebot für Ihre WEG

Ein Angebot mehr
für den Vergleichsbogen.

Teilungserklärung oder Einheitenzahl genügt – Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Festpreisangebot mit vollständigem Vertragsentwurf.