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Winterdienst – ImmoService365
Räumen · Streuen · Dokumentation

Winterdienst
mit Haftungsübernahme.

Winterdienst

Die Räum- und Streupflicht gilt ab sieben Uhr morgens – an jedem Tag, an dem Glätte entsteht. Nicht nur, wenn es schneit.

Wir übernehmen den Winterdienst für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und Leerstände: Räumen und Streuen von Gehwegen, Eingängen, Zufahrten und Stellplätzen innerhalb der kommunal vorgeschriebenen Zeiten, Kontrollgänge bei Frostwetterlage ohne Schneefall und eine Dokumentation, die vor Gericht standhält. Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über.

Angeboten wird der Winterdienst in Sachsen-Anhalt (Zerbst, Dessau, Magdeburg, Bitterfeld-Wolfen, Halle und Umland), in Leipzig, Berlin und Potsdam – als Saisonvertrag von November bis März, auch für Fremdverwaltungen.

Leistungsumfang

Was wir leisten.

Räumen

Schnee & Eis

  • Gehwege in vorgeschriebener Breite
  • Eingänge, Zufahrten, Müllplatz
  • Mehrfach täglich bei Dauerschneefall
Streuen

Glättebekämpfung

  • Abstumpfende Mittel laut Satzung
  • Salz nur, wo zulässig
  • Nachstreuen bei Eisregen
Kontrolle

Bei Frostlage

  • Kontrollgang auch ohne Schneefall
  • Wetterdienst-Monitoring
  • Reifglätte an Schattenlagen
Nachweis

Dokumentation

  • Einsatzprotokoll mit Uhrzeit
  • Fotos im Portal
  • Nachweis für Versicherung & Gericht
Recht

Wer räumen muss – und wann.

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückseigentümer, der sie per Satzung von der Kommune übertragen bekommt. Sie gilt werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr – die genauen Zeiten und zulässigen Streumittel stehen in der jeweiligen Straßenreinigungssatzung (Berlin: Straßenreinigungsgesetz, Leipzig und Magdeburg: Satzungen). Der Eigentümer kann die Pflicht auf Mieter oder Dienstleister übertragen, bleibt aber überwachungspflichtig. Bei Stürzen haftet, wer nachweislich nicht geräumt hat – deshalb ist die Dokumentation der eigentliche Kern des Winterdienstes.

Umlage

Winterdienst in der Betriebskostenabrechnung.

Winterdienstkosten sind als Teil der Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig – inklusive Streumittel und Bereitschaftspauschale, sofern der Mietvertrag Betriebskosten vorsieht. Unsere Rechnungen sind so aufgebaut, dass sie direkt in die Abrechnung übernommen werden können.

Kosten

Was Winterdienst kostet.

Für ein Mehrfamilienhaus mit 30 bis 60 Metern Gehweg und Eingang liegt der Saisonpreis bei 450 bis 1.100 Euro (November bis März), je nach Region, Fläche und Einsatzhäufigkeit – als Pauschale inklusive Bereitschaft, Streumittel und Dokumentation. Größere Anlagen rechnen wir nach Quadratmetern. Der Preis steht nach Aufmaß schriftlich fest; es gibt keine Nachberechnung nach Einsatzzahl.

FAQ · Winterdienst

Häufige Fragen zu
Winterdienst.

Für ein typisches Mehrfamilienhaus 450 bis 1.100 Euro je Saison als Pauschale inklusive Bereitschaft, Streumittel und Dokumentation.
Werktags in der Regel ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr, bis 20 Uhr – je nach kommunaler Satzung. Bei Dauerschneefall mehrfach täglich.
Ja, nach § 2 Nr. 8 BetrKV als Teil der Straßenreinigung – wenn der Mietvertrag Betriebskosten vorsieht.
Ja, die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über; wir sind entsprechend versichert. Die Überwachungspflicht des Eigentümers bleibt – deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.
Ja. Bei Frostwetterlage machen wir Kontrollgänge, weil Reifglätte auch ohne Niederschlag entsteht – genau an diesen Tagen passieren die meisten Stürze.
Ja, auch für WEGs mit anderem Verwalter, Einzeleigentümer und Gewerbe.
Abstumpfende Mittel (Splitt, Granulat) als Standard; Salz nur dort, wo die Satzung es erlaubt, etwa an Treppen und Gefällestrecken.

Winterdienst nach Standort

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