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Grünflächenpflege für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte
Rasen · Hecken · Laub · Baumkontrolle

Grünflächenpflege
nach Saisonplan.

Grünflächenpflege

Gepflegt heißt nicht nur gemäht.

Wir pflegen Außenanlagen an Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen und Gewerbeobjekten – nach Saisonplan, mit festem Aufmaß und fachgerechter Entsorgung im Preis.

Der Jahresplan wird vor Saisonbeginn festgelegt, einschließlich der Zeiträume, in denen stärkere Schnitte gesetzlich unzulässig sind. Das erspart Diskussionen mitten in der Saison.

Auf Wunsch kombinierbar mit Winterdienst und Gebäudereinigung – ein Vertrag, ein Ansprechpartner.

Saisonplan

Was wann
gemacht wird.

Grünflächenpflege folgt dem Vegetationsjahr, nicht dem Kalender. Die Intervalle passen wir an Witterung und Wuchs an, die vereinbarte Schnittzahl je Saison bleibt die Kalkulationsgrundlage.

März – April

Saisonstart

  • Erster Rasenschnitt
  • Beetpflege und Aufräumen
  • Gehölzschnitt vor der Schonzeit
Mai – September

Hauptsaison

  • Schnitt alle zwei bis drei Wochen
  • Fugen- und Wildkrautentfernung
  • Nur Form- und Pflegeschnitt an Hecken
Oktober – November

Herbst

  • Laubentfernung mehrfach
  • Rückschnitt nach Ende der Schonzeit
  • Grünabfallentsorgung inklusive
Ganzjährig

Verkehrssicherung

  • Sichtkontrolle auf Totholz
  • Freihalten von Wegen und Zugängen
  • Dokumentation der Kontrollen
Rechtlicher Rahmen

Was Sie als Eigentümer
beachten müssen.

Schonzeit für Gehölze

Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht auf den Stock gesetzt oder stark zurückgeschnitten werden. Das gilt bundesweit und unabhängig davon, ob die Fläche privat oder gewerblich genutzt wird. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Verkehrssicherungspflicht

Als Eigentümer haften Sie für Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume. Daraus folgt die Pflicht zur regelmäßigen Sichtkontrolle. Ohne dokumentierten Nachweis lässt sich im Schadensfall kaum belegen, dass kontrolliert wurde – die Kontrolle allein nützt dann wenig.

Umlagefähigkeit

Laufende Gartenpflege ist eine anerkannte Betriebskostenposition und auf Mieter umlegbar, sofern der Mietvertrag es vorsieht. Neuanpflanzungen und Erstanlagen bleiben beim Eigentümer. Bei Eigentümergemeinschaften geht die Pflege in die Hausgeldabrechnung ein.

Pflanzenschutzmittel

Auf befestigten Flächen wie Wegen, Höfen und Stellplätzen ist der Einsatz von Herbiziden genehmigungspflichtig und wird praktisch nicht genehmigt. Mechanische oder thermische Verfahren sind aufwendiger, aber der rechtssichere Weg.

FAQ · Grünflächenpflege

Häufige Fragen zur
Grünflächenpflege.

Bei Hof- und Vorgartenflächen an Mehrfamilienhäusern liegen die Saisonkosten meist zwischen 400 und 2.200 Euro, bei größeren Anlagen rechnen wir mit 0,10 bis 0,30 Euro je Quadratmeter und Schnittdurchgang. Den Preis bestimmt weniger die Fläche als der Anteil an Handarbeit rund um Hindernisse.
Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind zwischen dem 1. März und dem 30. September bundesweit unzulässig – das regelt das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz brütender Vögel. Schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt ganzjährig erlaubt. Wir planen Schnittarbeiten entsprechend ins Winterhalbjahr.
Die laufende Pflege ja, als Betriebskostenposition Gartenpflege. Nicht umlagefähig sind Neuanpflanzungen, Wegebau und die erstmalige Anlage von Flächen – das zählt als Herstellungs- oder Instandhaltungsaufwand und trägt der Eigentümer beziehungsweise die Gemeinschaft.
Auf Wunsch ja, und bei älterem Baumbestand ist sie wichtig. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt vom Eigentümer regelmäßige Sichtkontrollen, in der Regel ein- bis zweimal jährlich. Wir dokumentieren sie mit Datum und Befund – im Schadensfall ist das der entscheidende Nachweis.
Wir, fachgerecht und im Preis enthalten. Grünabfall bleibt nicht auf dem Grundstück liegen und taucht auch nicht als Nachtragsposition auf der Rechnung auf. Auf Wunsch richten wir alternativ eine Kompostfläche ein, sofern die Lage das zulässt.
Weil Pauschalverträge ohne Aufmaß regelmäßig Lücken lassen. Rückseiten, Randstreifen an Stellplätzen und Innenhöfe fallen dann heraus und wachsen zu. Nach dem Aufmaß steht schriftlich fest, welche Fläche in welchem Rhythmus gepflegt wird.
Ja. Auf befestigten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohnehin genehmigungspflichtig und in der Regel unzulässig. Wir arbeiten mechanisch oder thermisch – das ist aufwendiger, aber rechtssicher.

Grünflächenpflege nach Standort

Passende Leistungen

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Nach dem Aufmaß erhalten Sie eine feste Saisonpauschale – ohne Nachträge für die Entsorgung.