Räum- und Streupflicht in Berlin – wir übernehmen sie für Sie.
In Berlin ist die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen per Straßenreinigungsgesetz auf die Anlieger übertragen – werktags in der Regel ab 7 Uhr, sonntags ab 9 Uhr, bis 20 Uhr. Als Eigentümer haften Sie, wenn niemand räumt. Die Übertragung auf einen Dienstleister entlastet Sie nur dann, wenn dessen Einsatz auch dokumentiert ist.
Genau das liefern wir: Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen mit Einsatzprotokoll – Datum, Uhrzeit, Maßnahme, eingesetztes Streumittel. Im Schadensfall ist dieses Protokoll Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht. Wir arbeiten in Berlin mit abstumpfenden Streumitteln, da Streusalz auf Gehwegen weitgehend unzulässig ist.
Im Winterdienst fahren wir Berlin und die umliegenden Ortschaften an (Berlin · Brandenburg). Hausverwaltung Berlin →
Die Übertragung der Räumpflicht auf einen Dienstleister entlastet Sie nur dann, wenn dessen Einsatz auch nachweisbar ist. Ohne Protokoll steht im Streitfall Aussage gegen Aussage – und die Beweislast liegt bei Ihnen.
Nach der Straßenreinigungsgesetz Berlin müssen Gehwege vor dem Grundstück werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr geräumt und gestreut sein – bei anhaltendem Schneefall wiederholt. Die Pflicht liegt beim Eigentümer und geht bei Verletzung in die Haftung: Stürzt jemand, haftet die WEG oder der Vermieter, wenn kein Räumnachweis vorliegt. Wir übernehmen die Pflicht vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitstempel, Wetterlage und Streumittelmenge – das Protokoll ist im Streitfall die entscheidende Unterlage.
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ist Tausalz auf Gehwegen untersagt – gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat, die wir im Frühjahr wieder abkehren.
Für ein Mehrfamilienhaus mit rund 40 Metern Gehweg und Zuwegung liegen die Kosten in Berlin bei 120 bis 220 Euro je Monat in der Saison November bis März – als Pauschale, unabhängig davon, wie oft es schneit. Die Pauschale deckt Bereitschaft, Wetterüberwachung, alle Einsätze und das Abkehren des Streuguts im Frühjahr ab. Sie ist als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig.
Adresse genügt – wir messen Gehweg, Zufahrt und Zuwege aus und nennen Ihnen einen festen Saisonpreis. Winterdienst anfragen
Wir räumen in Berlin vor allem bei Gründerzeit-Mietshäuser in Lichtenberg, Friedrichshain und Neukölln, Nachkriegs-Zeilenbau in Marzahn und Hellersdorf, aufgeteilte Altbau-WEGs in Prenzlauer Berg und Neubau in Adlershof und am Spreeufer – in Lichtenberg, Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Neukölln, Pankow, Charlottenburg, Steglitz, Marzahn, Hellersdorf, Köpenick, Spandau, Reinickendorf und im Umland. Besonders Eckgrundstücke, Objekte mit Tiefgaragenrampe und Anlagen mit langen Zuwegen brauchen einen Einsatzplan, den wir vor der Saison mit Ihnen abstimmen.
In Berlin arbeiten wir mit festen, von uns geprüften Partnerbetrieben vor Ort zusammen. Auftrag, Terminplanung, Einsatzprotokolle und Rechnungsstellung laufen über uns – Sie haben einen Ansprechpartner und eine Rechnung, egal wie viele Gewerke beteiligt sind. Berlin liegt rund 100 Minuten von unserem Sitz in Zerbst entfernt (A9/A10) – Versammlungen legen wir auf feste Berlin-Tage, Havarien werden über eingespielte Berliner Handwerkspartner abgedeckt.
Sagen Sie uns, welche Flächen zu räumen sind – wir kalkulieren Saison- und Einzelpreis im Vergleich. Kalkuliert wird für Ihre Flächen in Berlin.