Räum- und Streupflicht in Berlin – wir übernehmen sie für Sie.
In Berlin ist die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen per Straßenreinigungsgesetz auf die Anlieger übertragen – werktags in der Regel ab 7 Uhr, sonntags ab 9 Uhr, bis 20 Uhr. Als Eigentümer haften Sie, wenn niemand räumt. Die Übertragung auf einen Dienstleister entlastet Sie nur dann, wenn dessen Einsatz auch dokumentiert ist.
Genau das liefern wir: Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen mit Einsatzprotokoll – Datum, Uhrzeit, Maßnahme, eingesetztes Streumittel. Im Schadensfall ist dieses Protokoll Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht. Wir arbeiten in Berlin mit abstumpfenden Streumitteln, da Streusalz auf Gehwegen weitgehend unzulässig ist.
Im Winterdienst fahren wir Berlin und die umliegenden Ortschaften an (Berlin · Brandenburg). Hausverwaltung Berlin →
Die Übertragung der Räumpflicht auf einen Dienstleister entlastet Sie nur dann, wenn dessen Einsatz auch nachweisbar ist. Ohne Protokoll steht im Streitfall Aussage gegen Aussage – und die Beweislast liegt bei Ihnen.
Sagen Sie uns, welche Flächen zu räumen sind – wir kalkulieren Saison- und Einzelpreis im Vergleich. Kalkuliert wird für Ihre Flächen in Berlin.