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Winterdienst Berlin – ImmoService365
Facility · Winterdienst · Berlin

Winterdienst
in Berlin.

Wir übernehmen den Winterdienst in Berlin: Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen inklusive Dokumentation. So kommen Sie als Eigentümer Ihrer Verkehrssicherungspflicht zuverlässig nach – und sind im Schadensfall abgesichert.

Berlin · BrandenburgRegion
Vor OrtBerlin
Festpreisauf Anfrage
Schnellerreichbar
Winterdienst Berlin

Räum- und Streupflicht in Berlin – wir übernehmen sie für Sie.

In Berlin ist die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen per Straßenreinigungsgesetz auf die Anlieger übertragen – werktags in der Regel ab 7 Uhr, sonntags ab 9 Uhr, bis 20 Uhr. Als Eigentümer haften Sie, wenn niemand räumt. Die Übertragung auf einen Dienstleister entlastet Sie nur dann, wenn dessen Einsatz auch dokumentiert ist.

Genau das liefern wir: Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen mit Einsatzprotokoll – Datum, Uhrzeit, Maßnahme, eingesetztes Streumittel. Im Schadensfall ist dieses Protokoll Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht. Wir arbeiten in Berlin mit abstumpfenden Streumitteln, da Streusalz auf Gehwegen weitgehend unzulässig ist.

Im Winterdienst fahren wir Berlin und die umliegenden Ortschaften an (Berlin · Brandenburg). Hausverwaltung Berlin →

Leistungen in Berlin

Winterdienst
im Detail.

Räumen

Schnee & Eis

  • Gehwege & Zufahrten
  • Eingänge & Treppen
  • Im vorgeschriebenen Zeitfenster
Streuen

Verkehrssicherung

  • Abstumpfende Streumittel
  • Glättebekämpfung
  • Nach Bedarf mehrmals täglich
Nachweis

Dokumentation

  • Lückenlose Protokolle
  • Haftungssicher für Eigentümer
  • Saison- oder Einzelpauschale
Haftung in Berlin

Warum die
Dokumentation zählt.

Die Übertragung der Räumpflicht auf einen Dienstleister entlastet Sie nur dann, wenn dessen Einsatz auch nachweisbar ist. Ohne Protokoll steht im Streitfall Aussage gegen Aussage – und die Beweislast liegt bei Ihnen.

Pflicht

Was Berlin verlangt

  • Gehwege werktags ab 7 Uhr
  • Sonn- und feiertags ab 9 Uhr
  • Räumung bis 20 Uhr, auch bei Nachschneefall
Umfang

Was wir räumen

  • Gehweg entlang des Grundstücks
  • Hauszugänge und Treppen
  • Zufahrten und Müllstandplatz
Mittel

Womit gestreut wird

  • Abstumpfende Mittel statt Salz
  • Salz nur bei Eisregen, wo zulässig
  • Materialdepot am Objekt
Nachweis

Einsatzprotokoll

  • Datum, Uhrzeit, Maßnahme
  • Eingesetztes Streumittel
  • Zugriff für Sie jederzeit
FAQ · Berlin

Häufige Fragen zu
Winterdienst in Berlin.

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz sind Gehwege werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis jeweils 20 Uhr in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden.
Auf Gehwegen ist der Einsatz von auftauenden Streumitteln grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bestehen bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Gefällstrecken. Wir arbeiten deshalb mit abstumpfenden Mitteln.
Grundsätzlich ja, aber nur durch eine ausdrückliche und klare Regelung im Mietvertrag. Eine Klausel in der Hausordnung allein genügt nicht. Zudem bleiben Sie kontrollpflichtig – fällt der Mieter aus, haften Sie erneut.
Für ein Mehrfamilienhaus mit üblicher Gehweglänge liegt die Saisonpauschale meist zwischen 600 und 1.800 Euro. Maßgeblich sind Fläche, Zugänglichkeit und ob Treppen oder Gefälle vorhanden sind.
Dann entscheidet die Dokumentation. Unser Einsatzprotokoll weist Datum, Uhrzeit, Maßnahme und Streumittel aus. Damit lässt sich gegenüber Versicherung und Gericht belegen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Ja, als Betriebskostenposition nach der Betriebskostenverordnung, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Umgelegt werden dürfen die laufenden Kosten, nicht aber die Anschaffung von Geräten.
Winterdienst in weiteren Städten
Winterdienst Berlin

Winterdienst
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Sagen Sie uns, welche Flächen zu räumen sind – wir kalkulieren Saison- und Einzelpreis im Vergleich. Kalkuliert wird für Ihre Flächen in Berlin.