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Hausverwaltung Kosten – ImmoService365
Kosten · Preise · Honorare

Was kostet
Hausverwaltung?

Preise transparent

Weniger, als die meisten denken. Mehr, als manche vorgaukeln – der Vergleich lohnt sich.

Gute Hausverwaltung kostet Geld – schlechte kostet mehr. Was Ihre Verwaltung kostet, hängt vom Objekt und der Verwaltungsart ab. Was im Vertrag steht, ist alles – keine versteckten Nachberechnungen.

Pauschale Preislisten werden Ihrem Objekt selten gerecht. Wir nennen Ihnen den Preis, wenn wir Ihr Objekt kennen – dafür verbindlich. Angebot anfordern →

01 · WEG-Verwaltung

Was den Preis bestimmt.

Die Kosten für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden pro Einheit und Monat berechnet – die Höhe hängt von diesen Faktoren ab.

Größe

Anzahl der Einheiten

  • Je mehr Einheiten, desto günstiger pro Einheit
  • Skaleneffekte geben wir weiter
  • Großbestände individuell kalkuliert
Komplexität

Ausstattung des Objekts

  • Aufzug, Tiefgarage, Gewerbeanteil
  • Bauzustand & Sanierungsbedarf
  • Lage und Anfahrtswege
Umfang

Gewünschte Leistungen

  • Voll- oder Teilverwaltung
  • Sondereigentumsabrechnung
  • Zusatzleistungen nach Bedarf
02 · Mietverwaltung & SEV

Honorar nach Aufwand.

Bei Mietverwaltung und Sondereigentum richtet sich das Honorar nach Objektart und Verwaltungsaufwand – wir kalkulieren individuell statt nach Pauschalliste.

Objektart

SEV, Zinshaus, Portfolio

  • Einzelne ETW (Sondereigentum)
  • Komplettes Mehrfamilienhaus
  • Mehrere Objekte als Portfolio
Miethöhe

Nettokaltmiete & Einheiten

  • Anzahl der vermieteten Einheiten
  • Höhe der Nettokaltmiete
  • Mieterfluktuation
Aufwand

Laufende Betreuung

  • Neuvermietung bei Mieterwechsel
  • Mietanpassungen & Abrechnungen
  • Reparatur- & Schadensmanagement
03 · Leistungsumfang

Was inklusive ist –
und was extra.

Im monatlichen Honorar ist alles enthalten, was die laufende Verwaltung ausmacht. Seltene Sonderleistungen weisen wir transparent aus.

Inklusive

Im Standardhonorar

  • Kaufmännische Verwaltung · Buchhaltung & Abrechnung
  • Technische Objektbetreuung · Wartung & Reparaturen
  • Rechtliche Betreuung · ETV, Beschlüsse, Protokoll
  • Eigentümerportal · Web & Mobile
Zusätzlich

Separat berechnet

  • Sonderumlagen · pauschal oder nach Aufwand
  • Außerordentliche Versammlung · separat
  • Großprojekte (Sanierung) · nach Aufwand
  • Rechtsstreitigkeiten · nach Aufwand
Angebot

Ihr Preis – auf Anfrage.

Weil jedes Objekt anders ist, nennen wir Ihren Preis erst, wenn wir Objekt und Verwaltungsart kennen – dafür dann verbindlich, transparent und als Festpreis. Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt, wir melden uns innerhalb eines Werktages. Angebot anfordern →

Häufige Fragen

FAQ

Bei Standardleistungen bleiben wir bei unseren Sätzen. Bei Großbeständen ab 80 Einheiten verhandeln wir individuell.
Bei WEG-Verträgen sind 2 + 1 Jahre üblich. Mietverwaltungsverträge sind monatlich kündbar.
Nein. Was im Vertrag steht, ist alles. Wir senden niemals Nachberechnungen ohne Vorankündigung.
Weil der Grundaufwand nicht mit der Größe schrumpft. Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Beschluss-Sammlung fallen bei vier Einheiten fast genauso an wie bei vierzig – nur verteilen sich die Kosten auf weniger Schultern.
Gesondert berechnet werden Leistungen, die nicht regelmäßig anfallen: außerordentliche Versammlungen, Bauleitung bei größeren Sanierungen, gerichtliche Verfahren und die Erstaufarbeitung bei lückenhafter Unterlagenlage. Diese Positionen stehen mit Preis im Vertrag, damit es keine Überraschungen gibt.
Nein. Die Verwaltervergütung gehört nicht zu den Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und bleibt beim Eigentümer. Umlagefähig sind dagegen Hauswart, Reinigung, Gartenpflege und ähnliche Bewirtschaftungskosten.
Wir vereinbaren den Festpreis für die gesamte Bestellperiode. Eine Anpassung kommt erst zur Neubestellung zur Sprache und wird begründet – nicht per Indexklausel im laufenden Vertrag.
Selten. Auffällig niedrige Angebote gleichen sich meist über Zusatzpositionen aus: Gebühren je Beschluss, je Mahnung, je Objektbegehung. Vergleichen Sie deshalb nicht die Grundgebühr, sondern das vollständige Leistungsverzeichnis.
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