Die Eigentümerversammlung ist die jährliche Zusammenkunft aller Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft. Hier werden die Jahresabrechnung genehmigt, der Wirtschaftsplan beschlossen und alle wesentlichen Entscheidungen zum Gemeinschaftseigentum getroffen.
Sie muss laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mindestens einmal jährlich stattfinden – einberufen wird sie vom Verwalter.
Die Einladung muss den Eigentümern mindestens drei Wochen vor dem Termin zugehen. Sie enthält die Tagesordnung mit allen Beschlusspunkten.
Außerordentliche Versammlungen können bei dringenden Themen kurzfristig einberufen werden, etwa bei akutem Sanierungsbedarf.
Seit der WEG-Reform 2020 genügt für die meisten Beschlüsse die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen – unabhängig von der Anwesenheitsquote. Jeder Beschluss wird im Protokoll festgehalten und in die Beschluss-Sammlung aufgenommen.
Wer nicht teilnehmen kann, erteilt eine Vollmacht – etwa an den Beirat oder den Verwalter.
Der Verwalter bereitet die Versammlung vor, leitet sie, führt die Beschlüsse aus und erstellt das Protokoll innerhalb der vorgesehenen Frist. Eine gute Hausverwaltung sorgt für eine klare Tagesordnung und rechtssichere Beschlüsse. Mehr zur WEG-Verwaltung →
Persönlich, unverbindlich und innerhalb eines Werktages.