Die Eigentümerversammlung – Ablauf, Fristen & Beschlüsse – Ratgeber von ImmoService365
Ratgeber · Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung – Ablauf, Fristen & Beschlüsse

Die Eigentümerversammlung (ETV) ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer WEG. Hier erfahren Sie, wie sie abläuft, welche Fristen gelten und wie Beschlüsse zustande kommen.

Was ist die Eigentümerversammlung?

Die Eigentümerversammlung ist die jährliche Zusammenkunft aller Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft. Hier werden die Jahresabrechnung genehmigt, der Wirtschaftsplan beschlossen und alle wesentlichen Entscheidungen zum Gemeinschaftseigentum getroffen.

Sie muss laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mindestens einmal jährlich stattfinden – einberufen wird sie vom Verwalter.

Welche Fristen gelten?

Die Einladung muss den Eigentümern mindestens drei Wochen vor dem Termin zugehen. Sie enthält die Tagesordnung mit allen Beschlusspunkten.

Außerordentliche Versammlungen können bei dringenden Themen kurzfristig einberufen werden, etwa bei akutem Sanierungsbedarf.

Wie kommen Beschlüsse zustande?

Seit der WEG-Reform 2020 genügt für die meisten Beschlüsse die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen – unabhängig von der Anwesenheitsquote. Jeder Beschluss wird im Protokoll festgehalten und in die Beschluss-Sammlung aufgenommen.

Wer nicht teilnehmen kann, erteilt eine Vollmacht – etwa an den Beirat oder den Verwalter.

Was macht der Verwalter?

Der Verwalter bereitet die Versammlung vor, leitet sie, führt die Beschlüsse aus und erstellt das Protokoll innerhalb der vorgesehenen Frist. Eine gute Hausverwaltung sorgt für eine klare Tagesordnung und rechtssichere Beschlüsse. Mehr zur WEG-Verwaltung →

FAQ · Eigentümerversammlung

Häufige Fragen.

Mindestens einmal jährlich. Außerordentliche Versammlungen sind bei dringenden Themen jederzeit möglich.
Seit der WEG-Reform 2020 genügt meist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Ja, per schriftlicher Vollmacht – etwa an den Beirat oder Verwalter.
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