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Zertifizierter Verwalter – Ratgeber von ImmoService365
Ratgeber · Zertifizierter Verwalter

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG: Was Eigentümer verlangen dürfen

Seit Dezember 2023 kann jede Eigentümergemeinschaft einen zertifizierten Verwalter fordern. Was das Zertifikat bedeutet, wer es braucht und wie Sie es prüfen.

Rechtslage

Anspruch seit 1. Dezember 2023.

Mit der WEG-Reform 2020 wurde § 26a WEG eingeführt: Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Jeder einzelne Eigentümer kann das verlangen – seit dem 1. Dezember 2023. Wird ein nicht zertifizierter Verwalter bestellt, ist der Beschluss anfechtbar.

Ausnahme: Kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten, in denen ein Eigentümer selbst verwaltet, brauchen keinen zertifizierten Verwalter – es sei denn, ein Drittel der Eigentümer verlangt es. Für alle anderen gilt der Anspruch uneingeschränkt.

Prüfung

Was die IHK-Prüfung umfasst.

Das Zertifikat erhält, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung nach der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) besteht. Geprüft werden: Grundlagen der Immobilienwirtschaft, Rechtsgrundlagen (WEG, BGB-Mietrecht, Grundbuch, Bauordnungsrecht), kaufmännische Grundlagen (Buchführung, Abrechnung, Wirtschaftsplan, Rücklage), technische Grundlagen (Bauphysik, Instandhaltung, Energie) und Verwaltungspraxis. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Als gleichgestellt gelten Volljuristen, Immobilienkaufleute, Geprüfte Immobilienfachwirte und Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge. Eine juristische Person darf sich zertifiziert nennen, wenn die mit der Verwaltung betrauten Beschäftigten die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sind.

Abgrenzung

Zertifikat, Erlaubnis, Weiterbildung – drei verschiedene Dinge.

Ein seriöser Verwalter weist alle drei gesetzlichen Punkte nach – die Verbandsmitgliedschaft ist ein Plus, aber keine Pflicht.

Prüfen

So prüfen Sie, ob Ihr Verwalter zertifiziert ist.

  1. Zertifikat anfordern – es nennt Name, IHK und Datum der Prüfung.
  2. Bei Firmen: Welche Person betreut Ihr Objekt, und ist diese zertifiziert?
  3. Erlaubnis nach § 34c GewO und aktuelle Weiterbildungsnachweise mit vorlegen lassen.
  4. Vermögensschadenhaftpflicht mit Deckungssumme nachweisen lassen.

Unsere Nachweise erhalten Sie auf Anfrage mit dem Angebot; die Zertifizierung nach § 26a WEG, die Erlaubnis nach § 34c GewO und die Vermögensschadenhaftpflicht sind auf jeder Seite in der Trust-Leiste genannt.

Konsequenzen

Was passiert, wenn der Verwalter nicht zertifiziert ist.

Die Bestellung bleibt wirksam, ist aber anfechtbar. Jeder Eigentümer kann in der nächsten Versammlung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters beantragen; lehnt die Mehrheit ab, kann er den Beschluss anfechten oder auf Bestellung klagen. Viele kleine Verwaltungen ohne Zertifikat geben ihre Bestände derzeit ab – ein guter Zeitpunkt, Angebote einzuholen. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Hausverwalter wechseln; was in den Vertrag gehört, der Ratgeber Verwaltervertrag.

FAQ · Zertifizierter Verwalter

Häufige Fragen.

Seit dem 1. Dezember 2023 – jeder einzelne Eigentümer, nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26a WEG.
Bei weniger als neun Einheiten mit einem Eigentümer als Verwalter nur, wenn ein Drittel der Eigentümer es verlangt. Bei externem Verwalter gilt der Anspruch immer.
Wer die IHK-Prüfung nach ZertVerwV bestanden hat oder gleichgestellt ist (z. B. Immobilienkaufmann, Immobilienfachwirt, Volljurist).
Ja. Unsere Verwaltung erfolgt durch zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG mit Erlaubnis nach § 34c GewO und Vermögensschadenhaftpflicht; Nachweise erhalten Sie mit dem Angebot.
Nein. Verbände sind freiwillig; das Zertifikat nach § 26a WEG ist der gesetzliche Sachkundenachweis.
In der Regel nichts. Die Zertifizierung ist Standard bei professionellen Verwaltungen und kein Preisargument.
Die Bestellung ist anfechtbar; jeder Eigentümer kann die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.

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