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Sondereigentumsverwaltung (SEV) – ImmoService365
SEV · Eigentumswohnung · Vermietung

Sondereigentums-
verwaltung.

Was SEV bedeutet

Die WEG verwaltet das Haus. Wir verwalten Ihr Mietverhältnis.

Sie besitzen eine Eigentumswohnung in einer WEG und vermieten sie? Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum – das Verhältnis zu Ihrem Mieter regelt sie nicht.

Genau hier setzt die Sondereigentumsverwaltung (SEV) an: Wir übernehmen Mieterauswahl, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung und die gesamte Kommunikation mit dem Mieter – unabhängig davon, wer die WEG verwaltet.

Leistungen

Alles rund um Ihr
Mietverhältnis.

Vom ersten Mieterkontakt bis zum Quartalsbericht für den Steuerberater – wir übernehmen das komplette Sondereigentum.

  • Mieterauswahl · SCHUFA & SelbstauskunftStandard
  • Mietvertrag nach aktueller RechtsprechungStandard
  • Wohnungsübergabe mit ProtokollStandard
  • Mieteinzug & MahnwesenStandard
  • Nebenkostenabrechnungjährlich
  • Mietanpassung · Index & Mietspiegelauf Anlass
  • Reparaturkoordinationeigenes Netzwerk
  • Quartalsberichtfür Steuerberater
Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen
Konditionen

Honorar auf Anfrage

  • Individuell je Objekt & Verwaltungsart
  • Transparenter Festpreis im Vertrag
  • Keine versteckten Nebenkosten
  • Angebot innerhalb eines Werktages
Wann sinnvoll

Wann sich SEV lohnt

  • Sie wohnen woanders als Ihre Immobilie
  • Sie wollen keine Mieteranfragen mehr selbst bearbeiten
  • Sie haben mehrere vermietete Einheiten
  • Sie wollen steuerverwertbare Berichte
Wichtig

Unabhängig vom WEG-Verwalter.

SEV ist ein Vertrag zwischen Ihnen und uns – die WEG ist nicht beteiligt und muss nicht zustimmen. Wir arbeiten mit jeder professionellen WEG-Verwaltung zusammen. Mehr zur Mietverwaltung →

Häufige Fragen

FAQ

Nein. SEV ist ein Vertrag zwischen Ihnen als Eigentümer und uns – die WEG ist nicht beteiligt.
Ja. Wir arbeiten mit jeder professionellen WEG-Verwaltung zusammen.
Mieten gehen auf ein separates Treuhandkonto und werden monatlich nach Abzug der laufenden Kosten an Sie ausgekehrt.
Mietverwaltung betrifft ein ganzes Objekt in Ihrem Alleineigentum. Sondereigentumsverwaltung betrifft eine einzelne Einheit innerhalb einer Eigentümergemeinschaft – das Gemeinschaftseigentum verwaltet weiterhin der WEG-Verwalter.
Nein. Der Vertrag besteht ausschließlich zwischen Ihnen und uns. Die Gemeinschaft ist nicht Vertragspartei, muss weder zustimmen noch informiert werden, und der bestehende WEG-Verwalter bleibt unverändert im Amt.
Innerhalb der Wohnung – Bodenbeläge, Sanitärobjekte, Innentüren, Malerarbeiten – sind Sie zuständig, wir koordinieren. Dach, Fassade, Treppenhaus und Leitungen bis zur Abzweigung gehören der Gemeinschaft. Die Teilungserklärung kann abweichen; wir prüfen sie zu Beginn.
Die Hausgeldabrechnung enthält umlagefähige und nicht umlagefähige Positionen gemischt. Instandhaltungsrücklage und Verwaltervergütung dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen. Wir trennen das auf und erstellen daraus eine korrekte Betriebskostenabrechnung.
Teilungserklärung, aktuellen Mietvertrag, die letzte Hausgeldabrechnung und den Kautionsnachweis. Fehlt etwas, fordern wir es beim WEG-Verwalter an. In der Regel sind wir binnen zwei Wochen arbeitsfähig.
Je nach Standort und Objekt meist zwischen 22 und 48 Euro pro Wohnung und Monat. Der Satz liegt über der klassischen Mietverwaltung, weil der Grundaufwand bei einer einzelnen Einheit voll anfällt. Bei mehreren Einheiten sinkt er.

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