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Immobilie in der Erbengemeinschaft verwalten lassen
Verwaltung · Aufarbeitung · Entscheidung

Geerbte Immobilie,
mehrere Erben.

Erbengemeinschaft

Die Immobilie läuft weiter, auch wenn Sie sich noch nicht einig sind. Sind mehrere Erben beteiligt, braucht es klare Zuständigkeiten, bevor Entscheidungen getroffen werden.

Eine geerbte Immobilie wartet nicht, bis die Erbengemeinschaft eine Entscheidung getroffen hat. Mieten gehen ein oder aus, Betriebskosten müssen abgerechnet werden, Fristen laufen – und die Verkehrssicherungspflicht gilt ab dem ersten Tag.

Wir verwalten die Immobilie im laufenden Betrieb, während Sie die Grundsatzfrage klären. Verkaufen, vermieten oder aufteilen entscheiden Sie – nicht wir.

In Sachsen-Anhalt ist das einer unserer häufigsten Fälle: älterer Bestand, Erben verstreut, Unterlagen unvollständig.

Was wir übernehmen

Betrieb sichern,
Substanz erhalten.

In der ersten Phase geht es nicht um Optimierung, sondern darum, dass nichts Schaden nimmt und keine Frist verfällt.

Sofort

Bestandsaufnahme

  • Sichtung aller vorhandenen Unterlagen
  • Klärung der Mietverhältnisse und Kautionen
  • Begehung mit Zustandsprotokoll
Laufend

Kaufmännisch

  • Mieteingangskontrolle und Mahnwesen
  • Betriebskostenabrechnung im Fristenfenster
  • Getrennte Aufstellung für das Finanzamt
Technisch

Objekt

  • Handwerkerkoordination
  • Verkehrssicherung inklusive Dokumentation
  • Schnelle Reaktion im Schadensfall
Danach

Entscheidung

  • Marktwerteinschätzung auf Wunsch
  • Rechnung: sanieren, vermieten oder verkaufen
  • Begleitung beim gewählten Weg
Typische Lage

Was wir bei geerbten
Objekten meist vorfinden.

Die Muster wiederholen sich. Diese vier Punkte tauchen in fast jedem Fall auf – und alle vier sind reparabel, wenn man sie rechtzeitig angeht.

Unterlagen unvollständig

Mietverträge fehlen oder existieren nur mündlich, Kautionen sind nicht getrennt verwahrt, Nachträge liegen nicht vor. Wir rekonstruieren über Zahlungshistorie, Mieterauskünfte und Grundbuchdaten und schließen fehlende Vereinbarungen sauber neu ab.

Abrechnungen jahrelang nicht erstellt

Die Betriebskostenabrechnung muss den Mietern innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zugehen. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen – Guthaben bleiben dagegen auszahlbar. Wir prüfen, welche Jahre noch offen sind, und stellen den Rhythmus wieder her.

Mieten seit Jahren nicht angepasst

Häufig liegen die Mieten deutlich unter dem ortsüblichen Niveau, weil sich niemand zuständig fühlte. Eine Anpassung ist möglich, unterliegt aber Kappungsgrenze, Wartefrist und Formanforderungen. Wir berechnen den zulässigen Rahmen und setzen die Erhöhung formwirksam um.

Instandhaltung aufgeschoben

Dach, Entwässerung und Sockelbereich zuerst – alles, was Wasser abhält. Komfortverbesserungen danach. Wir erstellen eine Prioritätenliste mit Kostenrahmen, damit die Erbengemeinschaft auf einer belastbaren Grundlage entscheidet, statt auf Zuruf.

FAQ · Erbengemeinschaft

Häufige Fragen zur
geerbten Immobilie.

Grundsätzlich die Erbengemeinschaft gemeinsam. Für Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung genügt in der Regel die Stimmenmehrheit nach Erbteilen; für wesentliche Veränderungen ist Einstimmigkeit erforderlich. Ein Verwaltungsvertrag lässt sich meist als ordnungsgemäße Verwaltung einordnen – wir klären die Vertretung vor Vertragsschluss.
Oft ja – und häufig ist genau das der Anlass. Ein neutraler Verwalter nimmt die operativen Entscheidungen aus dem Familienkreis heraus: Mieteingänge, Reparaturen, Abrechnungen laufen dann nach Vertrag statt nach Diskussion. Über die Frage Verkauf oder Behalten entscheiden weiterhin Sie.
Bei geerbten Objekten der Normalfall. Wir rekonstruieren Mietverträge über Zahlungshistorie und Mieterauskünfte, klären die Kautionsverwahrung, holen fehlende Betriebskostenabrechnungen nach, soweit die Fristen das zulassen, und beschaffen Grundbuch- und Teilungsunterlagen.
Wir prüfen, welche Jahre noch abrechenbar sind. Die Zwölfmonatsfrist ist eine Ausschlussfrist – danach sind Nachforderungen verloren, Guthaben müssen Sie aber weiterhin auszahlen. Ab Übernahme stellen wir sicher, dass der Termin gehalten wird.
Dann sagen wir Ihnen, was die Immobilie im aktuellen Zustand realistisch bringt und ob sich einzelne Maßnahmen vor dem Verkauf lohnen. Voraussetzung für den Verkauf ist eine handlungsfähige Erbengemeinschaft – Erbschein oder eröffnetes Testament und berichtigtes Grundbuch. Das dauert oft länger als die Vermarktung selbst.
Häufig ja, besonders wenn die Erben nicht am Ort wohnen. Ein verpasster Abrechnungstermin oder ein formfehlerhaftes Erhöhungsverlangen kostet schnell mehr als ein Verwaltungsjahr. Wir arbeiten bei kleinen Objekten mit Objektpauschalen.

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Geerbt und niemand kümmert sich?

Wir übernehmen den laufenden Betrieb, während Sie in Ruhe entscheiden. Ersteinschätzung kostenfrei.