Die Muster wiederholen sich. Diese vier Punkte tauchen in fast jedem Fall auf – und alle vier sind reparabel, wenn man sie rechtzeitig angeht.
Unterlagen unvollständig
Mietverträge fehlen oder existieren nur mündlich, Kautionen sind nicht getrennt verwahrt, Nachträge liegen nicht vor. Wir rekonstruieren über Zahlungshistorie, Mieterauskünfte und Grundbuchdaten und schließen fehlende Vereinbarungen sauber neu ab.
Abrechnungen jahrelang nicht erstellt
Die Betriebskostenabrechnung muss den Mietern innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zugehen. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen – Guthaben bleiben dagegen auszahlbar. Wir prüfen, welche Jahre noch offen sind, und stellen den Rhythmus wieder her.
Mieten seit Jahren nicht angepasst
Häufig liegen die Mieten deutlich unter dem ortsüblichen Niveau, weil sich niemand zuständig fühlte. Eine Anpassung ist möglich, unterliegt aber Kappungsgrenze, Wartefrist und Formanforderungen. Wir berechnen den zulässigen Rahmen und setzen die Erhöhung formwirksam um.
Instandhaltung aufgeschoben
Dach, Entwässerung und Sockelbereich zuerst – alles, was Wasser abhält. Komfortverbesserungen danach. Wir erstellen eine Prioritätenliste mit Kostenrahmen, damit die Erbengemeinschaft auf einer belastbaren Grundlage entscheidet, statt auf Zuruf.
