Nebenkostenabrechnung – Fristen, umlagefähige Kosten & Fehler – Ratgeber von ImmoService365
Ratgeber · Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung – Fristen, umlagefähige Kosten & Fehler

Die Nebenkostenabrechnung sorgt regelmäßig für Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Hier erfahren Sie, welche Kosten umlagefähig sind, welche Fristen gelten und welche Fehler vermieden werden müssen.

Welche Kosten sind umlagefähig?

Umlagefähig sind die in der Betriebskostenverordnung genannten laufenden Kosten: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Versicherungen und weitere. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind dagegen nicht umlagefähig.

Die Umlage erfolgt nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel – meist nach Wohnfläche oder Verbrauch.

Welche Fristen gelten?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Versäumt er diese Frist, kann er Nachzahlungen in der Regel nicht mehr verlangen.

Mieter haben nach Erhalt zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben.

Welche Fehler sind häufig?

Typische Fehler sind ein falscher Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Positionen, fehlende Belege oder Fristversäumnisse. Eine professionelle Mietverwaltung erstellt die Abrechnung fristgerecht und rechtssicher. Mehr zur Mietverwaltung →

FAQ · Nebenkosten

Häufige Fragen.

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Nein. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
Mieter können binnen zwölf Monaten nach Erhalt Einwendungen erheben und Belegeinsicht verlangen.
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