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Sanierung – ImmoService365
Energetisch · Instandsetzung · Modernisierung

Sanierung
vom Beschluss bis zur Abnahme.

Sanierung

Die meisten Sanierungen scheitern nicht am Handwerker, sondern an Beschluss, Finanzierung und Förderantrag. Genau da setzen wir an.

Wir begleiten Sanierungen und Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern, WEG-Anlagen und Einzelwohnungen – als Verwalter, der die Beschlüsse vorbereitet, und als Gebäudeservice, der die Ausführung organisiert. Energieberatung, Fördermittel (KfW, BAFA, Landesprogramme), Finanzierung über Rücklage, Sonderumlage oder Gemeinschaftskredit, Ausschreibung, Festpreis, Bauleitung und Abnahme kommen aus einer Hand.

Ausgeführt wird über unseren Baupartner SWM Bau und geprüfte Fachbetriebe in Sachsen-Anhalt, Leipzig, Berlin und Potsdam – koordiniert von einer Bauleitung, die Eigentümern und Beiräten im Portal berichtet.

Leistungsumfang

Was wir leisten.

Hülle

Energetisch

  • Dach, Fassade, Dämmung
  • Fenster & Haustüren
  • Sanierungsfahrplan (iSFP)
Technik

Anlagen

  • Heizungstausch nach GEG
  • Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid
  • Strangsanierung, Elektrik
Innen

Wohnungen

  • Bad- und Küchensanierung
  • Modernisierung bei Mieterwechsel
  • Barrierearme Umbauten
Schaden

Instandsetzung

  • Wasserschaden, Schimmel
  • Betonsanierung Balkone
  • Versicherungsabwicklung
Ablauf

So läuft eine Sanierung in der WEG.

  1. Bestandsaufnahme: Zustand, Instandhaltungsplan, Dringlichkeit. Bei energetischen Maßnahmen Energieberater mit Sanierungsfahrplan.
  2. Fördercheck: KfW (Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen), BAFA (Heizung), Landesprogramme. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein.
  3. Finanzierung: Rücklage, Sonderumlage, Gemeinschaftskredit – mit Varianten je Eigentümer. Hintergrund: Ratgeber Erhaltungsrücklage.
  4. Beschluss: Vergleichsangebote, Beschlussvorlage, Versammlung. Seit 2020 reicht für die meisten Maßnahmen die einfache Mehrheit.
  5. Ausführung: Festpreis, Bauleitung, Bautagebuch im Portal, Abnahme mit Mängelprotokoll.
  6. Nachweis: Förderabruf, Gewährleistungsverfolgung, Fortschreibung des Instandhaltungsplans.
GEG

Heizungstausch nach Gebäudeenergiegesetz.

Für Bestandsgebäude gilt die 65-Prozent-Regel des GEG erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt – in Großstädten spätestens Mitte 2026, in kleineren Kommunen Mitte 2028. Bis dahin dürfen noch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings mit Beratungspflicht und steigenden CO₂-Kosten. In der WEG kommt hinzu: Bei Etagenheizungen muss die Gemeinschaft innerhalb bestimmter Fristen entscheiden, ob sie zentralisiert. Wir bereiten diese Entscheidung mit Varianten (Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Pellet) und Förderquoten auf.

Kosten

Was Sanierungsbegleitung kostet.

Beschlussvorbereitung, Ausschreibung und Fördermittelkoordination sind für verwaltete Objekte bis zu einer Bausumme von 10.000 Euro in der Grundvergütung enthalten. Darüber berechnen wir eine Projektbegleitung von 2 bis 4 % der Bausumme – inklusive Bauleitung und Abnahme, vorab beziffert im Beschluss. Für nicht verwaltete Objekte gilt ein Festpreis nach Angebot. Die Bauleistung selbst wird zum Festpreis des Fachbetriebs beauftragt.

FAQ · Sanierung

Häufige Fragen zu
Sanierung.

Erhaltungsmaßnahmen und seit 2020 auch die meisten baulichen Veränderungen brauchen die einfache Mehrheit. Bei baulichen Veränderungen hängt die Kostenverteilung davon ab, ob zwei Drittel der Stimmen und die Hälfte der Anteile zustimmen oder sich die Maßnahme amortisiert.
Immer vor Auftragsvergabe. Ein nach Vertragsschluss gestellter Antrag wird abgelehnt – deshalb gehört der Fördercheck an den Anfang.
Bis 10.000 Euro Bausumme in der Grundvergütung enthalten, darüber 2 bis 4 % der Bausumme inklusive Bauleitung – vorab im Beschluss beziffert.
Unser Baupartner SWM Bau und geprüfte Fachbetriebe in der jeweiligen Region, koordiniert von unserer Bauleitung.
Ja, als eigenständiger Auftrag mit Festpreis – für Einzeleigentümer, Erbengemeinschaften und WEGs mit anderem Verwalter.
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die 65-Prozent-Pflicht greift für Bestandsgebäude erst mit der kommunalen Wärmeplanung – wir beraten zum richtigen Zeitpunkt.
Über Sonderumlage, gestaffelt über mehrere Jahre, oder einen Gemeinschaftskredit – seit 2020 per Mehrheitsbeschluss möglich. Wir rechnen die Varianten je Eigentümer vor.

Sanierung nach Standort

Passende Leistungen

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