Versicherung: Die meisten Wohngebäudeversicherungen verlangen bei Leerstand über 60 bis 90 Tage eine Meldung und regelmäßige Kontrollen; ohne Nachweis droht Leistungskürzung bei Leitungswasser-, Sturm- oder Einbruchschäden. Frost: Eine nicht entleerte Leitung platzt beim ersten Dauerfrost – der Wasserschaden wird erst beim nächsten Besuch entdeckt. Schimmel: Ohne Lüftung und Grundtemperierung schimmeln Bäder und Außenwände innerhalb eines Winters. Vandalismus: Ein erkennbar leeres Haus zieht ungebetene Besucher an. Verkehrssicherung: Die Räum- und Streupflicht gilt auch für leere Häuser – der Eigentümer haftet.
