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Objektbetreuung für Banken, Insolvenz- und Zwangsverwalter
Banken · Insolvenzverwalter · Ersteher · Zwangsverwalter

Objektbetreuung für
institutionelle Auftraggeber.

B2B

Wenn ein Objekt kurzfristig jemanden braucht, der vor Ort ist.

Bei notleidenden Immobilien zählt Geschwindigkeit. Zwischen Zuschlag, Beschlagnahme oder Insolvenzeröffnung und der ersten Begehung vergehen oft Wochen – in denen niemand räumt, streut, abliest oder mit den Mietern spricht.

Wir übernehmen die operative Betreuung solcher Objekte für Banken, Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter und Ersteher. Mit eigenem Facility-Team, eigener Reinigung und eigenem Baubetrieb – nicht als reine Koordinationsstelle.

Einsatzgebiet: Sachsen-Anhalt, Raum Leipzig, Berlin und Südbrandenburg.

Klarstellung

Was wir tun –
und was nicht.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie oft vermischt wird.

Was wir nicht sind

Wir sind keine Zwangsverwalter. Der Zwangsverwalter wird nach dem Zwangsversteigerungsgesetz vom Vollstreckungsgericht bestellt. Bestellt wird eine natürliche Person, die fachlich geeignet und von den Interessen der Beteiligten unabhängig ist – ein Unternehmen kann dieses Amt nicht übernehmen. Das Gericht ist dabei grundsätzlich auch nicht an Vorschläge der Gläubiger gebunden.

Was wir sind

Der ausführende Arm vor Ort. Ein bestellter Zwangsverwalter betreut häufig Objekte über ein weites Gebiet und kann nicht für jede Begehung anreisen. Genau diese operative Ebene übernehmen wir – im Auftrag und in Abstimmung mit dem Verwalter, der Verfahrensführung und Rechnungslegung behält.

Frei beauftragbar

Bei Insolvenzverwaltern, Erstehern nach Zuschlag und Banken als Eigentümern gilt diese Einschränkung nicht. Dort ist die Verwaltung frei vergebbar, und wir können die vollständige Miet- oder WEG-Verwaltung übernehmen.

Auftraggeber

Vier Konstellationen,
die wir regelmäßig betreuen.

Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich – deshalb arbeiten wir mit getrennten Abläufen statt einem Standardpaket.

Ersteher

Nach dem Zuschlag

  • Sofortbegehung und Zustandsprotokoll
  • Mieteranschreiben, Umstellung der Zahlungswege
  • Verkehrssicherung ab Tag eins
Insolvenzverwalter

Masseobjekte

  • Bestandsaufnahme und Bewertungsgrundlagen
  • Laufende Bewirtschaftung und Mietinkasso
  • Unterlagenaufbereitung für die Verwertung
Banken

Nach Rettungserwerb

  • Bewirtschaftung bis zur Verwertung
  • Monatliches Reporting je Objekt
  • Leerstandsmanagement und Wiedervermietung
Zwangsverwalter

Operative Unterstützung

  • Begehungen und Ablesungen vor Ort
  • Handwerkerkoordination und Kleininstandsetzung
  • Winterdienst und Verkehrssicherungsnachweis
Umfang

Was wir
vor Ort leisten.

Der Vorteil gegenüber einer reinen Verwaltung liegt in den eigenen Kapazitäten: Wir koordinieren nicht nur, wir führen aus.

1

Aufnahme & Sicherung

  • Begehung mit Fotoprotokoll
  • Schließanlage und Zugangssicherung
  • Feststellung des Bewohnerbestands
2

Laufender Betrieb

  • Mieterkontakt und Zahlungsverkehr
  • Ablesungen und Versorgerverträge
  • Betriebskostenabrechnung
3

Technik & Bau

  • Hausmeisterservice mit eigenem Team
  • Reinigung über Cleanfix24
  • Instandsetzung über SWM Bau
4

Nachweis

  • Verkehrssicherung dokumentiert
  • Monatliches Objektreporting
  • Belegablage im Portal
FAQ · Institutionelle Kunden

Häufige Fragen von
Banken und Verwaltern.

Nein. Der Zwangsverwalter wird nach dem Zwangsversteigerungsgesetz vom Vollstreckungsgericht bestellt, und bestellt werden kann nur eine natürliche Person – kein Unternehmen. Wir übernehmen stattdessen die operative Objektbetreuung im Auftrag von Zwangsverwaltern, Insolvenzverwaltern, Banken und Erstehern.
Alles, was vor Ort anfällt und delegierbar ist: Objektbegehung und Zustandsdokumentation, Mieterkontakt, Ablesungen, Handwerkerkoordination, Verkehrssicherung einschließlich Winterdienst, Leerstandskontrolle und Wiedervermietung. Die Verfahrensführung und die Rechnungslegung gegenüber dem Gericht bleiben beim bestellten Verwalter.
Ja. Anders als bei der Zwangsverwaltung kann ein Insolvenzverwalter die Objektbetreuung frei vergeben. Wir übernehmen Bestandsaufnahme, laufende Bewirtschaftung, Mietinkasso und die Aufbereitung der Unterlagen für eine spätere Verwertung.
Kurzfristig. Mit dem Zuschlag geht das Eigentum über, und damit auch die Verkehrssicherungspflicht – oft ohne dass Unterlagen, Schlüssel oder Mieterdaten vorliegen. Wir beginnen mit Begehung, Zustandsprotokoll und Mieteranschreiben und stellen den Zahlungsfluss um.
Ja. Banken, die Objekte selbst übernommen haben, brauchen eine Bewirtschaftung bis zur Verwertung. Wir führen solche Objekte mit monatlichem Reporting &ndash ; Leerstand, Mietrückstände, offene Instandhaltung, Verkehrssicherungsnachweis.
Sachsen-Anhalt, Südbrandenburg, der Raum Leipzig und Berlin. Außerhalb prüfen wir im Einzelfall – entscheidend ist, ob wir von einem unserer Büros aus kurzfristig vor Ort sein können. Wenn nicht, sagen wir ab.
Wir haben eigene Kapazitäten für Facility, Reinigung und Bau: Hausmeisterteam, Cleanfix24 für Reinigung, SWM Bau als Meisterbetrieb. Bei Objekten mit Instandhaltungsstau oder Räumungsbedarf ist das der Unterschied zwischen Koordination und Ausführung.

Weiterführend

Objekt übernommen, niemand vor Ort?

Schildern Sie uns Lage und Objektart. Wir sagen Ihnen kurzfristig, ob und wie schnell wir übernehmen können.