Reinigungsverträge scheitern selten am Preis, sondern an fehlender Prüfbarkeit. Diese vier Punkte machen den Unterschied zwischen einer Leistung, die kontrolliert werden kann, und einer, über die man nur streiten kann.
Schriftlicher Reinigungsplan
Welche Fläche, in welchem Intervall, mit welchem Mittel. Ohne diese Festlegung ist jede Beschwerde Ansichtssache. Der Plan ist Vertragsbestandteil und liegt Beirat und Verwaltung vor.
Feste Kräfte statt wechselnder Kolonnen
Wer dasselbe Haus über Monate betreut, kennt die Problemstellen und meldet Auffälligkeiten weiter. Bei ständig wechselndem Personal geht dieser Effekt verloren, und die Einarbeitung wiederholt sich.
Dokumentierte Einsätze
Jeder Einsatz wird mit Datum und Umfang erfasst. Bei Rückfragen zur Betriebskostenabrechnung können Sie damit belegen, dass und wann gereinigt wurde – das klärt die meisten Beanstandungen ohne weitere Diskussion.
Objektbegehungen durch den Verantwortlichen
Regelmäßige Kontrollen mit Protokoll, einsehbar für Beiräte und Eigentümer. Bei berechtigter Beanstandung wird nachgereinigt, ohne zusätzliche Berechnung. Häufen sich Beschwerden, passen wir Frequenz oder Umfang an.
