Ihre vermietete ETW in Berlin – wir betreuen das Mietverhältnis.
Wer in Berlin eine vermietete Eigentumswohnung in fremder WEG besitzt, sitzt zwischen zwei Welten: Der WEG-Verwalter kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, für Ihr Mietverhältnis ist er nicht zuständig. Genau diese Lücke schließt Sondereigentumsverwaltung – unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet und ohne dass die WEG beteiligt werden muss.
Wir übernehmen für Ihre Berliner Eigentumswohnung Mieterbetreuung, Mieteingangskontrolle, Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter und die Weitergabe der WEG-Hausgeldabrechnung in eine für Sie verwertbare Form. Bei Neuvermietung prüfen wir zusätzlich, was Milieuschutz und Mietpreisbremse im konkreten Bezirk für Ihre Mietansetzung bedeuten.
Wir betreuen Sondereigentum in Berlin und den umliegenden Gemeinden (Berlin · Brandenburg). Hausverwaltung Berlin →
Der häufigste Irrtum bei Sondereigentumsverwaltung ist die Zuständigkeitsfrage. Der WEG-Verwalter betreut das Gemeinschaftseigentum und rechnet gegenüber der Gemeinschaft ab. Ihr Mietverhältnis ist davon vollständig getrennt – und genau dort setzen wir an.
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihrer Wohnung – wir melden uns mit einem konkreten Angebot. Ihre Anfrage bearbeitet der Standort Berlin.