Der Hausmeister führt aus: Begehung, Kleinreparaturen, Außenanlagen. Die Hausverwaltung entscheidet und rechnet ab: Verträge, Abrechnungen, Versammlungen. Die Objektbetreuung liegt dazwischen: Sie steuert die Technik, koordiniert Dienstleister, hält Kontakt zu Mietern und liefert der Verwaltung oder dem Eigentümer die Grundlage für Entscheidungen. Für verwaltete Objekte ist sie in der Mietverwaltung enthalten; als Einzelleistung buchen sie Eigentümer, die selbst verwalten, Fremdverwaltungen ohne Technikabteilung und Gewerbemieter mit Betreiberpflichten.
