1. Gehört Ihnen das ganze Haus oder eine Wohnung?
Das ganze Haus: Mietverwaltung. Eine Wohnung in einer Anlage: Die Gemeinschaft hat (oder braucht) eine WEG-Verwaltung; Ihre eigene vermietete Wohnung betreut die Sondereigentumsverwaltung.
2. Wohnen Sie selbst darin?
Selbstgenutzte Eigentumswohnung: nur WEG-Verwaltung, keine eigene Verwaltung nötig. Vermietet: Wohnungsverwaltung lohnt sich, sobald Sie Mieterkontakt, Nebenkostenabrechnung oder Versammlungen abgeben wollen.
3. Wie viele Entscheider gibt es?
Einer: Mietverwaltung mit Budgetfreigabe. Mehrere (Erbengemeinschaft, GbR, Ehepartner): Verwaltung mit gleichberechtigtem Reporting – Erbengemeinschaft.
