Gesetzlich Pflicht – wir erfüllen sie rechtssicher für Sie.
In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach §47 der Bauordnung – auch für Bestandswohnungen. Wir übernehmen in Zerbst/Anhalt die normgerechte Ausstattung, die jährliche Wartung und die lückenlose Dokumentation Ihrer Rauchwarnmelder.
So schützen Sie Ihre Mieter und sich selbst vor Haftungsrisiken. Auf Wunsch als Teil unserer Hausverwaltung in Zerbst/Anhalt. Hausmeisterservice Zerbst/Anhalt →
Von der Erstausstattung bis zur jährlichen Wartung – rechtssicher dokumentiert für Ihr Objekt in Zerbst/Anhalt.
Brandrauch betäubt, bevor er tötet – im Schlaf bleibt ohne Alarm keine Chance. Auch in kleinen Objekten in Sachsen-Anhalt sind Melder in Schlaf- und Kinderzimmern Pflicht.
Wir kümmern uns um Installation, Wartung und Nachweis in Zerbst/Anhalt.