Gesetzlich Pflicht – wir erfüllen sie rechtssicher für Sie.
In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach §47 der Bauordnung – auch für Bestandswohnungen. Wir übernehmen in Bitterfeld-Wolfen die normgerechte Ausstattung, die jährliche Wartung und die lückenlose Dokumentation Ihrer Rauchwarnmelder.
So schützen Sie Ihre Mieter und sich selbst vor Haftungsrisiken. Auf Wunsch als Teil unserer Hausverwaltung in Bitterfeld-Wolfen. Hausmeisterservice Bitterfeld-Wolfen →
Von der Erstausstattung bis zur jährlichen Wartung – rechtssicher dokumentiert für Ihr Objekt in Bitterfeld-Wolfen.
Wer nachts schläft, riecht keinen Rauch – deshalb rettet erst der Alarm Leben. Die Bauordnung Sachsen-Anhalt schreibt Melder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Rettungswegfluren vor.
Wir kümmern uns um Installation, Wartung und Nachweis in Bitterfeld-Wolfen.