Gesetzlich Pflicht – wir erfüllen sie rechtssicher für Sie.
In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach §47 der Bauordnung – auch für Bestandswohnungen. Wir übernehmen in Bitterfeld-Wolfen die normgerechte Ausstattung, die jährliche Wartung und die lückenlose Dokumentation Ihrer Rauchwarnmelder.
So schützen Sie Ihre Mieter und sich selbst vor Haftungsrisiken. Auf Wunsch als Teil unserer Hausverwaltung in Bitterfeld-Wolfen. Hausmeisterservice Bitterfeld-Wolfen →
Von der Erstausstattung bis zur jährlichen Wartung – rechtssicher dokumentiert für Ihr Objekt in Bitterfeld-Wolfen.
Die meisten Brandopfer sterben nachts an einer Rauchvergiftung. Als Eigentümer sind Sie zur Installation und Wartung verpflichtet. Unser zertifizierter, dokumentierter Service stellt sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Wir kümmern uns um Installation, Wartung und Nachweis in Bitterfeld-Wolfen.