Gesetzlich Pflicht – wir erfüllen sie rechtssicher für Sie.
In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach §47 der Bauordnung – auch für Bestandswohnungen. Wir übernehmen in Dessau-Roßlau die normgerechte Ausstattung, die jährliche Wartung und die lückenlose Dokumentation Ihrer Rauchwarnmelder.
So schützen Sie Ihre Mieter und sich selbst vor Haftungsrisiken. Auf Wunsch als Teil unserer Hausverwaltung in Dessau-Roßlau. Hausmeisterservice Dessau-Roßlau →
Von der Erstausstattung bis zur jährlichen Wartung – rechtssicher dokumentiert für Ihr Objekt in Dessau-Roßlau.
Die tödliche Gefahr bei einem Wohnungsbrand ist der Rauch, nicht das Feuer. In Sachsen-Anhalt sind Melder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Rettungswegfluren vorgeschrieben.
Wir kümmern uns um Installation, Wartung und Nachweis in Dessau-Roßlau.