Gesetzlich Pflicht – wir erfüllen sie rechtssicher für Sie.
In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach §47 der Bauordnung – auch für Bestandswohnungen. Wir übernehmen in Magdeburg die normgerechte Ausstattung, die jährliche Wartung und die lückenlose Dokumentation Ihrer Rauchwarnmelder.
So schützen Sie Ihre Mieter und sich selbst vor Haftungsrisiken. Auf Wunsch als Teil unserer Hausverwaltung in Magdeburg. Hausmeisterservice Magdeburg →
Von der Erstausstattung bis zur jährlichen Wartung – rechtssicher dokumentiert für Ihr Objekt in Magdeburg.
Ein Rauchwarnmelder verschafft die Minuten, auf die es ankommt. Die Bauordnung Sachsen-Anhalt schreibt Geräte in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren mit Rettungswegfunktion vor.
Wir kümmern uns um Installation, Wartung und Nachweis in Magdeburg.